Gesundheit in Viersen AKH klagt gegen Teile der Klinikreform
<irglyphscale style="font-stretch 97%;">Viersen </irglyphscale> · Eigentlich könnten die Verantwortlichen im AKH Viersen mit der Krankenhausreform zufrieden sein. Die Zuteilung sieht ganz gut aus. Im Detail sind zwei Entscheidungen für die Klinikleitung aber falsch, weshalb sie dagegen Klage eingereicht hat.
Die viel diskutierte Krankenhausreform NRW schlägt weiter hohe Wellen. Die Kliniken im Land sollen sich teilweise spezialisieren, Kompetenzen dadurch nicht mehr breit gefächert in jedem Haus vorzufinden sein, dafür aber in den zuständigen Kliniken ausgebaut werden. „Dass man das alles konzentrieren will, wird von uns auch unterstützt“, sagt Kim-Holger Kreft, Geschäftsführer der Allgemeinen Krankenhauses (AKH) Viersen. Trotzdem geht das AKH nach der Zuteilung der einzelnen Fachgebiete jetzt gegen diese Einstufung vor. Es ist allerdings keine grundsätzliche Klage gegen die Reform an sich, sondern ein deutlich komplexeres Problem.
„Grundsätzlich sind wir mit der Einstufung sehr zufrieden“, erklärt Kreft. Neben der Frauenheilkunde, dem Kinderkrankenhaus und der Kardiologie wird Viersen auch die so genannte „hochkomplexe“ Intensivmedizin zugesprochen. Im Bereich Innere Medizin und Pädiatrie, also im Kinderbereich, wird das AKH sogar wachsen. In Sachen Versorgung von Frühchen hat die Klinik ihren Status nahezu behalten und darf auch weiterhin Kinder, die ab der 32. Woche zur Welt kommen medizinisch versorgen. Damit ist das AKH als Perinatalzentrum in Stufe 2 eingeordnet, noch frühere Geburten werden nach Möglichkeit in Mönchengladbach oder Krefeld versorgt.
Unverständnis herrscht am AKH aber zum einen in der Kardiologie. Die Reform sieht vor, dass in Viersen weiterhin ein Zentrum für Herzbehandlungen steht. Dazu gehört neben Herz-Katheter-Untersuchungen und vielen weiteren Behandlungen des Herzens auch der Einsatz von Herzschrittmachern. Die einfachen und meist gängigen Schrittmacher werden auch in Zukunft ganz normal in Viersen implantiert. Allerdings wurde der Bereich „Kardiale Devices“ nicht dem AKH zugewiesen. Dabei handelt es sich um kompliziertere Mehrkammer-Herzschrittmacher.
„Für uns ist es unverständlich, warum das in Zukunft nicht mehr bei uns möglich sein soll“, sagt Kreft, zumal sein Haus mit der hochkomplexen Intensivmedizin alle Möglichkeiten der Versorgung auch dieser Patienten bietet. Bisher wurden durchschnittlich 40 bis 50 Mehrkammer-Herzschrittmacher in Viersen implantiert. Auch deshalb hofft er, dass die Zuweisung an dieser Stelle noch einmal geändert wird und dann doch alle nötigen Herzbehandlungen auch weiterhin am AKH gemacht werden dürfen. Kreft geht es dabei auch um eine logistische Frage. Denn wenn sich innerhalb der Behandlung herausstellt, dass der Patient einen Mehrkammer-Herzschrittmacher benötigt, müsste er ab 2026 vom AKH nach Mönchengladbach oder Krefeld verlegt werden. „Das bindet einen Krankentransporter und Personal, die anderweitig dringend benötigt werden.“ Dazu komme eine unnötige Belastung des Patienten durch den Transport. Mit diesen Argumenten in der Tasche rechnet sich der Viersener Klinik-Chef durchaus gute Chancen vor Gericht aus.
Der zweite Widerspruch aus Viersen geht gegen die nicht erteilte Zuteilung im Bereich der Endoprothetik, also Gelenkersatz wie Hüfte oder Knie. „Das Land argumentiert immer mit Routine, aber eben diese Routine haben wir“, sagt Kreft. Im Rahmen von Notfällen bei Unfällen, werden in Viersen immer wieder künstliche Gelenke eingesetzt. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Was wegfallen soll, sind geplante Operationen bei denen künstliche Gelenke zum Einsatz kommen. Kreft fragt: „Wo ist da der Unterschied?“ Für den operierenden Arzt sei es am Ende das Gleiche, ob die Hüfte nach einem Unfall ersetzt werden muss oder durch eine längere Krankheitsgeschichte.
Die Chancen des AKH im Bereich der Endoprothetik mag der Geschäftsführer nicht beziffern. „Das müssen wir abwarten“, meint er. Ob es dann auf dem Klageweg weitergeht oder eine mögliche, negative Entscheidung akzeptiert wird, kann Kreft jetzt auch noch nicht sagen. „Wir stehen jetzt am Anfang des Verfahrens.“ Ohnehin würden alle Änderungen erst zum 1. Januar 2026 greifen. Bis dahin sollte über die Klagen, auch zahlreicher anderer Kliniken, entschieden sein.