Anrath: Lehrer fälscht Atteste
Wegen Urkundenfälschung und Betrugs wurde ein ehemaliger Pädagoge der Albert-Schweitzer-Schule verurteilt.
Anrath. Er war bereits verurteilt, nämlich zu 6000 Euro (120 Tagessätzen von je 50 Euro).
Gegen diesen Strafbefehl legte der ehemalige Lehrer an der Albert-Schweitzer-Schule in Anrath Einspruch ein. Der wurde am Mittwoch vor dem Krefelder Amtsgericht verhandelt.
Dabei war die Ausgangslage recht klar: Dem Mann wird Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Der 39-jährige Pädagoge gab die ihm vorgehaltenen Vorwürfe zu.
So war er in der Zeit vom 16. Oktober bis 12. November 2007 nicht zum Dienst erschienen. Er hatte der Schulleitung gefälschte ärztliche Atteste vorgelegt und sein Gehalt aber weiter kassiert.
Der Angeklagte lebte von Zeitverträgen an Grundschulen, wo er Sachkundeunterricht und Sport erteilte. So auch in Anrath. Dort machte man ihm zuerst Hoffnung auf eine feste Übernahme, die sich dann aber nicht erfüllte.
"Seit Mai 2007 hatte ich viele Dienstgespräche mit der Schulleitung. Danach hatte ich immer die Kündigung vor Augen, hatte Angst, war allein, wurde krank und apathisch. Da geschah die Kurzschlussreaktion."
Ende Oktober war es auch soweit. Erst die Abmahnung, und dann die fristlose Kündigung, da er sich nicht bewährt hatte. Heute lebt der Mann vom Arbeitslosengeld.
Er wisse, dass er keine Zukunft mehr im Schuldienst habe, betonte er gestern vor Gericht. Derzeit bewerbe sich jetzt auf dem freien Arbeitsmarkt unter anderem auch als Fitnesstrainer.
Außerdem befinde er sich zurzeit in psychologischer Behandlung.
Sein Verteidiger beantragte eine "angemessene Strafe". 120 Tagessätze zu je 50 Euro seien zu hoch. Die Richterin hatte ein Einsehen und wollte dem ledigen Mann die Zukunft nicht verbauen.
Deshalb reduzierte sie die Geldstrafe auf 90 Sätze zu je 40 Euro (3600 Euro). Damit gilt der Angeklagte weiter als nicht vorbestraft, da bis zu dieser Höhe keine Eintragungen ins Strafregister erfolgen.
Dennoch hielt die Richterin dem Mann vor, dass er ein gehöriges Stück Schuld habe. "Sie hatten als Lehrer eine Vorbildfunktion. Belastende Schwierigkeiten im Schuldienst kommen immer wieder vor. Sie hätten sie anders bewältigen müssen", betonte sie in der Urteilsbegründung.