Willich Weiter Streit um Bau von Flüchtlingshäusern am Niersweg

Die Düsseldorfer Bezirksregierung untersagt dem Kreis Viersen die Genehmigung für eine "landschaftsrechtliche Befreiung".

Foto: Lübke

Neersen. Der Streit um den Bau von Flüchtlingshäusern am Niers- und Mutschenweg geht munter weiter. Nachdem die Technische Beigeordnete Martina Stall in der Vorwoche im Stadtrat erklärt hatte, letzte Bedenken der Bezirksregierung gegen den Bau im Landschaftsschutzgebiet seien bei einem Ortstermin ausgeräumt worden, meldete sich jetzt Almut Grytzmann-Meister vom BUND zu Wort: Entschieden sei noch gar nichts, mit einer landschaftsrechtlichen Befreiung sei auch noch nicht zu rechnen. Das habe sie durch ein Telefonat mit der Bezirksregierung erfahren.

Martina Stall erklärte dazu auf Nachfrage: Bei dem Ortstermin am 7. Juni sei es unter anderem um die Beeinflussung des Grundwassers, die bodenschutzliche Beurteilung sowie die Frage, ob das Grundstück im Überschwemmungsgebiet liegt, gegangen. „Das Vorliegen eines Biotops auf der zu bebauenden Fläche wurde nicht gesehen“, so Stall. Weitere Fragen, die einer naturschutzrechtlichen Befreiung im Wege stehen könnten, seien nicht vorgebracht worden. Daher habe der Kreis Viersen der Bezirksregierung beim Ortstermin mitgeteilt, dass man beabsichtige, den Befreiungsbescheid, der Voraussetzung für eine Baugenehmigung ist, in dieser Woche zu erteilen.

Das ist bis heute nicht geschehen. Den Grund nennt ein Sprecher der Kreisverwaltung: Die Bezirksregierung habe kurzfristig eine Weisung erteilt, die Genehmigung erst einmal nicht zu erteilen. „Daher warten wir jetzt ab“, so der Sprecher. Dies habe Frau Stall zum Zeitpunkt der Ratssitzung aber nicht wissen können.

Die Beigeordnete beurteilt die Sachlage nüchtern: Eingaben an die Bezirksregierung oder Ministerien seien „legale Möglichkeiten, ein Bauvorhaben zu verzögern oder zu verhindern“, sagt sie.

Eine Stellungnahme der Bezirksregierung war für die WZ noch nicht zu bekommen. WD