2009: Änderungen bei der Straßenreinigung?
Für 2009 sieht ein Verwaltungsvorschlag eine Änderung bei der Straßenreinigung vor. Demnach soll die Kehrmaschine nur noch 14-tägig ausfahren. Die Kosten für die Straßenreinigung sollen laut Vorschlag auf die Grundsteuer B umgelegt werden.
Sprockhövel. In der Straßenreinigung könnte es 2009 zu Umwälzungen kommen. Für den Bürger am augenscheinlichsten: "Die Kehrmaschine soll nur noch alle zwei Wochen statt wöchentlich die Kehrbezirke abfahren (siehe Infokasten).
Das sieht ein Verwaltungsvorschlag vor, mit dem sich die Politik demnächst beschäftigt. Eigentlicher Hauptpunkt der Vorlage ist aber die Abschaffung der Straßenreinigungsgebühr und die Umlage der Kosten auf die GrundsteuerB. Die Nachbarstadt Hattingen praktiziert das seit 2007.
Hintergrund: Mit der Grundsteuer wäre eine deutlich größere "Solidargemeinschaft" zu erreichen, als mit der Gebühr. Ein großer Teil der Sprockhöveler zahlt nämlich bisher gar nicht, obwohl vor ihrer Haustür aus Gründen der Verkehrssicherungpflicht zumindest Winterdienst gefahren wird.
Das sind diejenigen, die an Straßen wohnen, die zwar öffentlich genutzt werden, aber nicht öffentlich gewidmet oder in Privateigentum sind. Zum Teil gilt das selbst für Neubaugebiete. In der Straßenreinigungssatzung werden zwar 160 Straßen aufgeführt, aber nur 93 sind gewidmet.
So lässt sich erklären, dass derzeit nur 53 Prozent der anfallenden Kosten für Sommerreinigung und Winterdienst auch über die Gebühren gedeckt werden (aktuell rund 200.000 Euro). Der Rest fließt aus dem städtischen Haushalt, was Kämmerer und Politiker natürlich schmerzt.
Die Mieter- und Haus- und Grundbesitzervereine wiederum beklagen die Ungerechtigkeit. "Da subventioniert so mancher Mieter den Bungalowbesitzer", sagt Horst Zimmermann vom Haus- und Grundbesitzerverein Haßlinghausen.
Er sieht die Schuld allerdings bei der Stadt. "Die hat in den letzten Jahrzehnten einfach geschlonzt und es versäumt, Straßen öffentlich zu widmen. Es wurden noch fleißig neue Baugenehmigungen an nicht gewidmeten Straße erteilt." Derzeit werden 4087 Objekte zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen gegenüber 8288 Objekten bei der Grundsteuer B.
Unbedingt günstiger - und das ist eine entscheidende Forderung von Haus- und Grund - würde es trotzdem nicht unbedingt für alle bisherigen Gebührenzahler, wenn über die Steuer abgerechnet wird. Die Stadt könnte mehr Kosten umlegen, müsste keine Abzüge für nicht gewidmete Straßen mehr machen, die bisher aus dem Stadtsäckel gedeckt wurden. Haus- und Grund fürchtet dagegen "Gemauschel" und fordert weiter Kostentransparenz.
Steuer oder Gebühr - in einer Beispielrechnung kommt Kämmereimitarbeiter Stephan Sturm für einen Modellhaushalt mit bisher 15 Frontmetern Straßenfläche auf etwa gleiche Beträge. Dabei seien bereits 25 Prozent öffentlicher Anteil abgezogen - für öffentliche Flächen, wie Busbahnhöfe oder Schulhöfe, die intensiver zu reinigen sind. Die Steuer lässt keine unterschiedlichen Reinigungsstufen zu.
Im wesentlichen Unterschied zu Gebühren gäbe es für die Bürger künftig auch keinen Anspruch mehr, wenn die Kehrmaschine mal nicht kommt. Rechtssicher sieht Sturm das neue Verfahren dennoch und zitiert ein Musterurteil des Oberverwaltungsgerichts von 2007. Dass nun auch Personen zahlen müssen, in deren Straße gar nicht gekehrt wird, sieht das Gericht als vertretbar an. Auch diejenigen würden das Gesamtstraßennetz nutzen.
Für Stephan Sturm hätte die Steuerfinanzierung noch den großen Vorteil, dass die nötige Differenzierung des Winterdienstes entfallen könnte und so Verwaltungskosten gespart würden.