Die Gefahr aus unserer Mitte

Solinger Konvertiten unter Terror-Verdacht

Der islamistische Terrorismus ist längst in Deutschland angekommen. Die potenziellen Planer tödlicher Anschläge leben in unserer Mitte, unauffällig, zurückhaltend — wie tickende Zeitbomben. Die „Sauerland-Zelle“, die „Kofferbomber“ von Köln, der radikalisierte 21-Jährige, der am Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten tötete — sie alle wuchsen in Deutschland auf. Sind auch die beiden jetzt in Großbritannien inhaftierten Solinger Konvertiten solche Zeitbomben? Der Verdacht liegt nahe. Immerhin haben sie sich zumindest mit Plänen für Bomben und größere Zerstörungen befasst. Denn solche Pläne sollen sie bei ihrer Festnahme mit sich geführt haben. Und es gibt eine weitere Gemeinsamkeit mit den anderen islamistischen Tätern: Auch die Solinger haben enge Kontakte zur Salafisten-Szene. Das bestätigt der NRW-Verfassungsschutz, der die islamische Splittergrupe beobachtet.

Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene ist der Salafismus attraktiv, weil er Identität, und Sicherheit vermittelt. Mit seiner Betonung der Gemeinschaft und der Vorgabe eindeutiger und unveränderlicher Werte bietet er Orientierung. Dabei ist ein bestimmtes Verhalten oder Denken entweder gut oder böse, richtig oder falsch, islamisch oder unislamisch — Interessenskonflikte, die sich nicht mit einer eindeutigen „islamischen“ Antwort aufheben lassen, kommen im Salafismus nicht vor. Zwar distanzieren sich die Salafisten offiziell von Gewalt zur Verwirklichung ihrer Ziele. Dennoch verteufelt das Weltbild des Salafismus die nicht-islamische Gesellschaft als feindlich, unmoralisch und dekadent — und bietet damit Anknüpfungspunkte zum Dschihadismus, dem gewaltsamen Kampf für eine islamische Gesellschaft.

Wie am besten gegen islamistische Terror-Strukturen vorgegangen werden kann, hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht im März vergangenen Jahres in seinem Urteil im „Sauerland-Verfahren“ geäußert: durch Wohnraum- und Gesprächsüberwachungen bei Verdächtigen. Diese Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen hätten sich als unverzichtbar erwiesen, ebenso wie die Arbeit von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, hatten die Richter betont. Dem bleibt nichts hinzuzufügen.