Die Regierung schürt Ängste
Unseren Regierenden gelingt es doch immer wieder mit traumwandlerischer Sicherheit, das Volk gegen sich aufzubringen. Besonders beliebt ist dabei der Rentner, der je nach Interessenlage einmal als unverantwortlicher Parasit, der völlig gewissenlos unser aller Zukunft verfrühstückt, oder - das Gegenbild - als zukünftig massenhaftes Armutsopfer die öffentliche Diskussion bestimmt.
Und die jüngste Mitteilung des Finanzministeriums hat ja durchaus den drohenden Unterton, ab Oktober werde für die Finanzämter endlich die Jagdsaison freigegeben auf den millionenfach steuerhinterziehenden Rentner: 120 Millionen "Rentenbezugsmitteilungen", zurück bis 2005, werden auf ihre Steuerpflichtigkeit überprüft. Nach Kriterien gar, die "geheim gehalten" werden sollen, so das Ministerium. Das klingt in der Tat gewaltig, und wer immer auf diese Idee gekommen ist, er musste wissen, dass er damit Ängste schürt.
In der Sache aber sind diese Ängste nicht gerechtfertigt. Und die wenigsten der 20 Millionen deutschen Rentner sollten jetzt mit dem Gedanken spielen, den Vorbildern Zumwinkel oder Schumacher zu folgen und ihren Wohnsitz steuerschonend in die Schweiz zu verlegen. Denn tatsächlich wird sich bei den meisten Rentnern der ganze Aufwand kaum lohnen. Bei einer Durchschnittsrente von etwa 1000 Euro im Monat bei Männern und 700Euro bei Frauen kann sich jedermann selbst ausrechnen, dass die Jahreseinkünfte deutlich unter den steuerfreien 19000 Euro für Alleinstehende und 38000 Euro für Verheiratete bleiben. Ein Rentner muss schon erhebliche weitere, zusätzliche Einkünfte aus Kapital, Verpachtung oder Betriebsrente haben, um überhaupt steuerpflichtig zu werden. Hat er das, muss er es natürlich versteuern - wie jeder andere auch. Die meisten taten und tun das ja ohnehin.
Es ist sicher richtig, dass viele Rentner noch gar nicht wussten, dass auch sie Steuererklärungen abzugeben und - unter bestimmten Voraussetzungen - Steuern zu zahlen hatten. Das zu ändern, bedurfte es aber wohl nicht eines solchen Fanfarenstoßes. Und auch der Zeitpunkt, ab dem sich die Rasterfahndung über die Rentner hermacht, muss selbst die Gutgläubigsten misstrauisch stimmen: ab Oktober, nach der Bundestagswahl also. Sollen wir da an einen Zufall glauben?