Grenzen für die Kurzarbeit

Die Abwrackprämie ist der Exportschlager unter den Kriseninstrumenten der vergangenen Bundesregierung. Frankreich, Spanien, Holland und sogar die USA haben damit ihre eingebrochenen Automärkte künstlich gestützt.

Das nachhaltiger wirkende Kurzarbeitergeld, das allen Branchen zur Überbrückung der Krise hilft, hätte diese Karriere viel eher verdient gehabt.

Zur Zeit beziehen gut eine Million Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. In Vollzeitstellen umgerechnet entspricht dies einer Verringerung der Arbeitslosenzahl um rund 400 000. Bei der Bundesagentur für Arbeit schlägt die Kurzarbeit in diesem Jahr mit rund fünf Milliarden Euro zu Buche. Die Finanzierung der Arbeitslosigkeit wäre auf mittlere Sicht mindestens ebenso teurer. Die betroffenen Arbeitnehmer und ihre Familien müssen über einen längeren Zeitraum zwar mit mehreren hundert Euro monatlich weniger auskommen. Dafür behalten sie ihre Jobs und sichern sich zugleich alle Ansprüche ihrer bisherigen Erwerbsbiografien. Auch die Unternehmen bekommen die großzügige staatliche Förderung nicht zum Nulltarif. Auf ihrer Seite schlägt die Beschäftigungssicherung in diesem Jahr mit rund sechs Milliarden Euro zu Buche. Dafür halten die Firmen ihre qualifizierten Mitarbeiter und können mit ihnen in den nächsten Aufschwung starten.

Die Kurzarbeit scheint also allen Seiten nur Vorteile zu bieten. Trotzdem darf eine weitere Verlängerung nicht einfach so durchgewunken werden. Auch sie ist ein massiver staatlicher Eingriff, der den ständig notwendigen Erneuerungsprozess der Wirtschaft aushebeln kann. Die extreme Verlängerung auf zwei Jahre sollte also auf die Phase der akuten Rezession beschränkt bleiben. Falls die Wirtschaft 2010 wieder wächst, muss es einen Ausstieg geben. Die Abfederung der Folgen der Krise ist dann vor allem Aufgabe der Tarifparteien.

Wahrscheinlicher aber ist, dass mit Blick auf die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen anders entschieden wird. Wenn Ministerpräsident Jürgen Rüttgers das Thema in der Vorweihnachtszeit besetzt, kann Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung die Rechtsverordnung von einem Tag auf den anderen verlängern. Die FDP mag dann wählen, ob sie schweigt oder ihre Ohnmacht dokumentiert.