Krise bei Düsseldorfer Unternehmen Aufstand bei Rhein-Taxi und Kündigungen in Serie
Düsseldorf · Mitten im Insolvenzverfahren verlassen mehrere Unternehmer die Rhein-Taxi-Zentrale, die so mehr als ein Drittel der Flotte verliert. Zudem werden schwere Vorwürfe gegen den Chef erhoben – sein Anwalt widerspricht entschieden.
Die Krise bei Rhein-Taxi verschärft sich. Mitten im derzeit laufenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung sieht die Zentrale auch noch dem Abgang wichtiger angeschlossener Unternehmer entgegen. Die erheben zudem schwere Vorwürfe gegen Michael Mühlin, Chef von Rhein-Taxi. Dessen Anwalt weist diese wiederum entschieden zurück.
Nach Medien-Informationen haben drei Unternehmer zum Jahresende gekündigt. Sie verfügen über insgesamt 47 Autos. Ein weiterer Unternehmer verlässt zudem nach und nach mit insgesamt zehn Autos die Zentrale. Das könnte ein schwerer Schlag für Rhein-Taxi sein, denn insgesamt sind nach eigenen Angaben auf der Internetseite des Unternehmens rund 140 Taxis unterwegs. Mehr als ein Drittel davon ist bald weg. Als „nicht zumutbar“ beschreibt ein Anwalt eines Unternehmers eine weitere Zusammenarbeit mit Rhein-Taxi.
Für Rhein-Taxi antwortet wiederum Rechtsanwalt Fritz Rabenhorst auf unsere Fragen. Er führt aus, dass nur ein Viertel der für Rhein-Taxi aktiven Fahrzeuge betroffen sei. Zudem sei diese Entwicklung vorhersehbar gewesen. So habe man Lösungen vorbereiten und im Sanierungskonzept betriebswirtschaftlich analysiert.
Ergebnis laut Anwalt: „Die Bedienung der aktuellen Nachfrage kann jetzt und auch nach Beendigung der Verträge mit den kündigenden Kooperationspartnern zum Jahresende sichergestellt werden.“ Dies gelinge neben einer Verbesserung der Vermittlung auch dadurch, dass sich „eine Vielzahl von Taxiunternehmern“ gemeldet habe, die die ausscheidenden Unternehmer ersetzen wollten.
Für eine weiterhin gute Perspektive von Rhein-Taxi spricht, dass das Amtsgericht zuletzt wie beantragt ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung anordnete, in dem die Geschäftsführung weiter schalten und walten darf. Ziel ist es nach Sachwalter Christian Holzmann (Brinkmann und Partner), dass Rhein-Taxi fortbesteht und Gesellschafter und Geschäftsführer an Bord bleiben. Es geht also um den Versuch, sich selbst zu sanieren, etwa auch mit einem Schuldenschnitt.
Rhein-Taxi galt als Vorzeigeunternehmen
Klar ist aber auch laut Holzmann: „Die Gläubiger entscheiden.“ Wenn also ein möglicher Käufer auftritt, und das soll auch der Fall sein, könnte der Verkauf des Unternehmens die Folge sein. Je nach dem, was sich für die Gläubiger (vor allem Banken) eher rechnet. Es soll um Verbindlichkeiten in knapp siebenstelliger Höhe. Auch für Investitionen in autonomes Fahren und KI-Anwendungen sollen die Schulden gemacht worden sein.
Rhein-Taxi galt viele Jahre mit seinem früheren Chef und Gründer Hans Becker als Vorzeigeunternehmen, etwa mit besonderem Dienstleistungsversprechen. Nachdem vor dreieinhalb Jahren Michael Mühlin übernommen hat, hat dieser jedoch den Ärger vieler Unternehmer auf sich gezogen. Mit den Zuständen vertraute Personen berichten von mangelhafter Kommunikation, auch sind etwa die monatlichen Umlagen deutlich gestiegen. Mühlin habe intern den Spitznamen „Napoleon“.
Wie kaputt das Verhältnis zu vielen Unternehmern ist, zeigt auch das Kündigungsschreiben, indem eine ganze Reihe schwerer Vorwürfe erhoben wird. Mühlin soll seine eigene Flotte mit zwölf Taxis bei der Vermittlung von Fahrten und Vorbestellungen bevorzugt haben, Krankenfahrten würden verspätet abgerechnet, hinterlegte Kautionen seien zur Absicherung von Krediten missbraucht worden, Betriebsleiter seien nur scheinbeschäftigt, Daten der Fahrer unrechtmäßig verwendet worden und so weiter.
Rechtsanwalt Fritz Rabenhorst widerspricht entschieden: „Die zitierten Vorwürfe sind unberechtigt. Alle Unternehmer würden gleichbehandelt, die Vermittlung funktioniere automatisch. Dass Mühlins Flotte exklusiv Schienenersatzverkehr für die Rheinbahn gefahren wäre, verneint Rabenhorst ebenfalls. Es habe sich um ein Pilotprojekt mit der Rheinbahn gehandelt, nicht um die vertraglich vereinbarte Taxivermittlung.
Als „vollständig haltlos“ bezeichnet der Anwalt den Verdacht, von den Unternehmern hinterlegte Kautionen seien nicht rechtmäßig verwendet worden.
Vielmehr seien sie auf einem Treuhandkonto separiert und von der Insolvenz nicht betroffen. Das sei dem Insolvenzgericht und dem Sachwalter ausführlich dargelegt worden. „Eine Besicherung der Gesellschaftskredite durch diese Kautionsguthaben ist nicht erfolgt. Die entsprechenden Behauptungen sind wahrheitswidrig und dienen der Verleumdung der Geschäftsführung. „Des Weiteren bestehe weder Rückstand bei den Krankenfahrten, noch sei gegen Datenschutzvorgaben verstoßen worden.“
Und wie steht es um angeblich nicht wirklich präsente Betriebsleiter, die die nötigen Fachkundenachweise haben? Rabenhorst weist darauf hin, dass die Pflichterfüllung laufend geprüft werde und es bisher keine Beanstandungen gegeben habe. Allerdings ist es nach Medien-Informationen so, dass die Stadt gerade tatsächlich diesen Vorwurf prüft. Ob sich dieser allerdings erhärten lässt, ist offen.