Anrath: Selbst schuld an der Wassermisere?

Stadt: Einige Anwohner der Gietherstraße sparen an der falschen Stelle.

Anrath. Die gewaltigen Niederschläge, die vor einigen Wochen gefallen sind und Schäden hinterließen, aktivierten eine Gruppe von Betroffenen, eine Unterschriftenaktion zu starten. Sie wollten auf Missstände aufmerksam machen, die es ihrer Meinung nach rund um die Giether Straße in Anrath gibt und die von städtischer Seite aus gelöst werden sollen. Eine generelle Lösung scheint es aber nicht zu geben.

"Wenn so genannter Jahrhundertniederschlag fällt, dann ist das ein generelles und kein spezifisches Problem der Gietherstraße und Umgebung", betont Jürgen Greverath, stellvertretender Betriebsleiter der Abwasserbetriebe der Stadt Willich. Einige Eigentümer seien selbst schuld, da sie teilweise über Entwässerungsanlagen verfügen, die so nicht genehmigungsfähig sind.

"Wir haben seitens der Stadt eine Rückstauebene bis zur Straßenoberkante. Bis zu dieser Höhe kann das Wasser ansteigen. Einleitungen vom Abwassersystem sind über diese Rückstauebene anzuheben", erklärt Greverath.

Das heißt in der Praxis, dass Toiletten, Duschen oder Waschmaschinen nicht im direkten Freigefälle an den Kanal angeschlossen werden dürfen, da der Kellerboden tiefer als die Straße liegt. Die Hausbesitzer müssen derartige Abwässer mittels Hebeanlage bis oberhalb der Straßenkante anheben. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten und ist der tiefste Punkt zum Beispiel die Toilette in der Souterrainwohnung, so tritt bei solchen Ereignissen Wasser im Keller aus.

Ein weiteres Problem sind falsch angeschlossene Pumpensümpfe im Keller, bei denen das abgepumpte Drainagewasser in den Schmutzwasserkanal und nicht in den Regenwasserkanal geht. Der ist dafür nicht ausgelegt. Das gilt auch für falsch angeschlossene Dachflächen.

Hinzu kommt, dass Anrath einen hohen Grundwasserstand hat. Wannen, die entsprechend der höchsten Grundwasserstandslinie hochgezogen sind, schützen in diesem Fall. "Doch oft wird aus Kostengründen auf solche Wannen beim Kellerbau verzichtet." Vorschreiben könne die Stadt Willich sie nicht, sondern lediglich empfehlen. "Wir geben Hinweise, können aber keinen Einfluss nehmen, wenn sich der Bauherr nicht daran hält", bemerkt Greverath.

Die Forderung der Interessengemeinschaft, das Grundwasser dauerhaft abzusenken, ist nicht rechtlich. Es besteht allerdings die Möglichkeit separater Abwasserleitungen für Drainagewasser, die Kosten hierfür müssten die Bürger tragen. "Diejenigen, die vorschriftsmäßig gebaut und dementsprechend keine Probleme haben, würden sich bedanken, wenn sie dafür zahlen müssten", so Greverath. Man müsse nach Einzellösungen suchen und nicht nach einer für das ganze Gebiet.