Prozess: Bewährung für Betrügerin

Vor Gericht stand eine Willicherin (58), die jahrelang ihre Rechnungen nicht bezahlte.

Krefeld/Willich. "Sie sind das Paradebeispiel einer Betrügerin. Ich glaube ihnen kein Wort." So begann der Staatsanwalt sein Plädoyer und beantragte für eine schon elffach vorbestrafte 58-jährige Angeklagte aus Willich eine zweijährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Kurz nach einer erneuten Haftentlassung im Jahr 2004 und einer eidesstattlichen Versicherung war die Frau in ihren "alten Trott" zurückgefallen. Sie machte wieder Versprechungen, ohne sie einzuhalten. So hat die bei ihrer Mutter in Willich lebende Frau eine angemietete Wohnung ohne schriftliche Absicherung nach ihren Angaben für 5000 Euro renovieren lassen. Dafür zahlte sie keine Miete.

Dem Vermieter entstand aus der entgangenen Einnahme ein Schaden von etwa 3000 Euro. Miete und Renovierung sollten, so die Angeklagte, gegenseitig verrechnet werden.

Kurze Zeit später gab sich die heute arbeitslose, ehemalige Versicherungskauffrau in einem Schiefbahner Bekleidungsgeschäft als Unternehmensberaterin aus. Sie kaufte Blazer, Blusen, Hosen und Jacken für 1100 Euro und zahlte mit einem ungedeckten Scheck. Angeblich soll sie der Verkäuferin gesagt haben, sie erwarte in den nächsten Tagen eine Provisionserstattung von ihrer in Köln ansässigen Firma.

In Kenntnis ihrer Zahlungsunfähigkeiten soll sie schließlich im Jahr 2006 Malerarbeiten über 2330 Euro in Auftrag gegeben haben. Alle Geschädigten warten bis heute auf ihr Geld.

Obwohl die Angeklagte zunächst immer wieder die Schuld bei anderen suchte, räumte sie nach einer Besprechung mit ihrer Verteidigerin die Vorwürfe ein. Der Richter: "Sie haben in der Verhandlung immer wieder betont, ihre Mutter könne aufgrund der guten Rente zahlen. Warum hat sie denn nicht bezahlt für die einzig und allein von ihrer Tochter bestellten Aufträge und Käufe?"

"Mit viel gutem Willen und unter erheblichen Bauchschmerzen" verurteilte der Richter die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, ausgesetzt auf vier Jahre. Zudem muss die Hartz IV-Empfängerin und Wiederholungstäterin in monatlichen Raten von 60 Euro, aufgeteilt an die drei Geschädigten, das Geld zurückzahlen. Der Richter: "Wenn Sie in Zukunft nur den kleinsten Betrug anstellen, widerrufe ich die Bewährung."