Fluglärm: Entscheidung erwartet und befürchtet

BVG bestätigt das Urteil des OVG Münster.

Meerbusch. Eine Überraschung war es nicht: Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) bestätigte am Dienstag die Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens. Fünf Kommunen, darunter Kaarst und Meerbusch, sowie drei Privatkläger hatten Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG), eine Revision nicht zuzulassen, eingelegt.

Während man bei Flughafen und NRW-Verkehrsministerium jubilierte, herrschte im Meerbuscher Rathaus eher gedrückte Stimmung. "Ich bin schon sehr enttäuscht, auch wenn ich als Jurist natürlich weiß, wie schwer es ist, vor dem BVG mit so einem Anliegen zu bestehen", erklärt Bürgermeister Dieter Spindler. "Dennoch war ich eigentlich optimistisch, da wir mit den anderen Kommunen gute Argumente zusammengetragen hatten."

Doch es hilft nichts, das OVG-Urteil, das die Betriebsgenehmigung als rechtmäßig anerkannt hat, ist nun abschließend rechtskräftig. Christoph Lange, Vorsitzender des Vereins Bürger gegen Fluglärm, sieht jetzt nur noch eine Möglichkeit: "Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Privatkläger Verfassungsbeschwerde einlegen würden."

Die Entscheidung des BVG habe er ebenso erwartet wie befürchtet. Nachvollziehen kann er sie nicht: "Schon das OVG ist dem Flughafen blind gefolgt, ohne selbst zu ermitteln. Das ist eine Bankrotterklärung für den Rechtsstaat."