Kita-Beiträge: Geringverdienersollen stärker entlastet werden

Die Stadt Neuss will die Grenze der Beitragsfreiheit ab dem kommenden Jahr anheben.

Neuss. Gute Nachricht für Eltern mit geringem Einkommen: Der Jugendhilfeausschuss will die Beitragsfreiheit ausweiten. Kinder, deren Eltern bis zu 25 000 Euro im Jahr verdienen, sollen künftig kostenlos in Tageseinrichtungen betreut werden. Bislang gilt eine Grenze von 20 000 Euro. Die SPD hatte die Messlatte sogar erst bei 30 000 Euro Jahreseinkommen anlegen wollen. CDU und Grüne setzten sich jedoch mit ihrem Vorschlag durch.

„Kitas sind eine Bildungseinrichtung“, erklärt Hannelore Stabs (SPD). „Sie sollten deshalb kostenlos sein.“ Das sehen CDU und Grüne grundsätzlich genauso, aber: „Die Beitragsfreiheit ist ein sehr weites Ziel“, sagt Susanne Benary-Höck (Grüne). Denn gleichzeitig müssten Qualität und ausreichendes Personal in den Kitas gewährleistet sein. Jetzt habe man einen gangbaren Kompromiss gefunden. „Ein gerechteres System zu schaffen, ist ein erster Schritt.“ Zurzeit gibt es in Kindergärten und bei Tagesmüttern rund 1560 Plätze für Kinder unter drei Jahren und etwa 4670 Plätze für Kinder ab drei.

Für Höchstverdiener soll eine zusätzliche Gebührenstaffelung gelten. Bisher zahlen Eltern mit einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von über 85 000 Euro pro Monat 444 Euro für die 45-Stunden-Betreuung von einem Kind unter drei Jahren, 330 Euro für eins ab drei Jahren. „Wir wollen, dass über der bisherigen Höchstgrenze eine weitere eingeführt wird“, sagt Thomas Kaumanns (CDU).

Die Stadtverwaltung soll nun Vorschläge für eine neue Gebührentabelle erarbeiten. Darüber hinaus soll eine feinere Unterteilung in den unteren Einkommensklassen sicherstellen, dass Eltern, die durch eine Gehaltserhöhung in eine teurere Beitragsklasse rutschen, nachher nicht weniger in der Tasche haben als vor der Gehaltserhöhung. Die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder soll beibehalten werden. „Wir wissen, dass der Stadt durch die Ausweitung der Beitragsfreiheit rund 100 000 Euro an Einnahmen verloren gehen werden“, sagt Kaumanns. Das nehme man in Kauf. „Die Neuordnung der Gebührensatzung soll die Eltern entlasten.“

Die letzte Änderung der Freibetragsgrenze liegt fünf Jahre zurück: Zum 1. August 2010 war die Bezahlschwelle von 15 000 auf 20 000 Euro angehoben worden, teilt Stadtsprecher Tobias Spange mit. Gleichzeitig seien die Beiträge für die zahlenden Eltern allerdings gestiegen. Darüber hinaus habe man zwei neue Beitragsgruppen im oberen Bereich eingeführt (75 001 bis 85 000 Euro und mehr als 85 001 Euro).

Für Geschwisterkinder gelten diese Regeln übrigens nicht: Für ihre Betreuung in Kitas oder bei Tagesmüttern müssen die Eltern nicht zahlen. Und für alle ist seit dem 1. August 2011 per Landesgesetz das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei.

Die Politiker wollen die Gebühren im Frühjahr beraten. Zum 1. August 2016 sollen sie in Kraft treten.