Rhein-Kreis Neuss: 1778 Patienten mit Norovirus
Der hochansteckende Brechdurchfall war im Jahr 2008 die häufigste Infektionskrankheit im Rhein-Kreis Neuss.
Rhein-Kreis Neuss. 3122 meldepflichtige Infektionskrankheiten sind im vergangenen Jahr im Kreisgebiet registriert worden. Das hat das Kreisgesundheitsamt jetzt in seinem Jahresbericht veröffentlicht. Die Zahl sei zwar im bundesweiten Vergleich leicht rückläufig, jedoch immer noch sehr hoch, sagt Dr. Michael Dörr, Leiter des Kreisgesundheitsamts.
Bundesweit hätten Noroviren die meisten Fälle meldepflichtiger Krankheiten ausgelöst. Im Kreis Neuss litten 1778 Menschen an dem hochansteckenden Brechdurchfall. Die meisten Norovirus-Erkrankungen wurden aus Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gemeldet. Außerdem trat die Magen- und Darminfektion häufig in Kindertagesstätten auf. Noroviren und andere Erreger von Brech- und Durchfallerkrankungen wie Salmonellen, Campylobacter und Rotaviren verursachten 94 Prozent der gemeldeten Fälle von Infektionskrankheiten. Dabei seien die durch Salmonellen verursachten, lebensmittelbedingten Magen-Darm-Erkrankungen wie in den vergangenen Jahren weiter rückläufig, erklärt Dörr.
An Masern erkrankte 2008 nur ein Kind im Kreisgebiet. Derzeit würden zwar in Nordrhein-Westfalen immer mehr Menschen an der Infektion, die äußerlich durch rote Flecken auf der Haut erkennbar ist, leiden, sagt Dörr. Im Rhein-Kreis Neuss bestehe jedoch noch kein Grund zur Sorge. "Glücklicherweise wurde uns 2008 bislang nur ein einziger Verdacht auf Masern gemeldet," berichtet Dörr.
Grundlage der Meldepflicht ist das Infektionsschutzgesetz. Es regelt bei bestimmten ansteckenden Krankheiten wie Masern, Hepatitis und Tuberkulose (27Fälle) sowie bei Infektionen mit beispielsweise Salmonellen oder Noroviren, dass Infektionsverdacht, Erregernachweis, Erkrankung oder Tod dem Gesundheitsamt zu melden sind. Verpflichtet dazu sind Ärzte, Krankenhäuser, Untersuchungslabore und Gemeinschaftseinrichtungen. Das Gesundheitsamt wertet die Meldungen täglich aus und sorgt für die Umsetzung spezieller Hygienemaßnahmen. Außerdem werden bei besonderen Infektionen die niedergelassenen Ärzte informiert, damit Behandlungen oder Impfungen kurzfristig eingeleitet werden können.