Verwaltungsgericht stoppt den Windradbau in Hoisten
Das Gericht hat die Genehmigung für rechtswidrig erklärt, weil die geplanten großen Windräder zu laut sind.
Neuss. Sie sollen 149 und 179 Meter hoch sein, und wenn die Windräder in Hoisten tatsächlich gebaut werden sollten, dann ist eines von ihnen sogar höher als der Kölner Dom. Ob es dazu kommt, ist seit gestern aber ein Stück unwahrscheinlicher geworden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einer Eil-Entscheidung die Genehmigung zum Bau und zum Betrieb der Windkraftanlagen durch die Stadtwerke Neuss für rechtswidrig erklärt. Damit dürfen die Windräder vorerst nicht gebaut werden.
Dies hatte ein Nachbar im Eilverfahren beantragt, der zuvor auch bereits Widerspruch gegen die vom Rhein-Kreis ausgesprochene Genehmigung erhoben hatte. Die Kammer bemängelte in ihrer Entscheidung laut Mitteilung des Gerichts aber nicht die Höhe der Riesenwindräder, sondern deren Lautstärke. Die Geräuschbelastung überschreite die maßgeblichen Grenzwerte, hieß es in der Mitteilung. Der Richtwert für nächtliche Geräuscheinwirkungen in Wohngebieten liegt bei 35 Dezibel. Die Genehmigung aber, bemängelt das Gericht, erlaube am Wohnhaus des Nachbarn nachts einen Wert von 45 Dezibel, weil dort von einem Außenbereich die Rede ist. In einem Ortstermin hatte die Kammer den Wohnort des Klägers besichtigt und als Wohngebiet eingestuft. Eine Schallimmissionsprognose ginge von einer Gesamtbelastung von 39 Dezibel aus. Damit, so die Richter, sind die Windräder zu laut. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, denn die Kammer ließ eine Beschwerde dagegen beim Oberverwaltungsgericht Münster zu. Ob das Verfahren also in die nächste Instanz geht, ist noch ungewiss. Die Kreisverwaltung, die die Genehmigung im Januar erteilt hatte, gab gestern noch keine Stellungnahme ab. „Wir müssen den Beschluss erstmal prüfen“, sagte Kreissprecher Reinhold Jung. Die Stadtwerke Neuss (SWN) gaben ebenfalls noch keinen Kommentar ab. „Der Beschluss lag uns bis zum späten Nachmittag noch gar nicht vor“, sagte SWN-Sprecher Jürgen Scheer. „Wir werden die Entscheidung intern und durch externe Berater prüfen.“ Der Stadtverordnete Jörg Geerlings (CDU), Aufsichtsratsvorsitzender der SWN Energie und Wasser, sagte: „Es wird keine Anlage gegen geltendes Recht gebaut werden. Ein Durchboxen um jeden Preis wird es nicht geben.“ Die Aussage der Kammer sei ziemlich deutlich.
Für die Bürgerinitiative „Windkraft Neuss“ ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein Erfolg. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Meinung nun vom Verwaltungsgericht geteilt wird“, sagte Gisela Ortwein. Es bleibe zu hoffen, dass die Politik nun Abstand nehme. „Die Neusser Stadtwerke müssen angewiesen werden, auf den Bau zu verzichten“, sagte Gisela Ortwein. Die Bürgerinitiative hatte im April Klage eingericht gegen die Bau-Genehmigung. Der Eilantrag des Nachbarn hat nun erst einmal den Baubeginn gestoppt. Der FDP-Stadtverordnete Achim Rohde erklärte: „Das ist eine überraschende Nachricht. Sie sollte alle dazu bringen, über dieses Projekt nachzudenken.“ FDP-Fraktionschef Manfred Bodewig, dessen Partei im Rat den Bau gestimmt hatte, sagte: „Windräder gehören dahin, wo Wind ist. Und das ist an den Küsten.“ Heinrich Köppen von der FDP sagte: „Wir begrüßen, dass die Interessen der Bürger berücksichtigt worden sind. Respekt, dass das Gericht dem Rechnung getragen hat.“