Arbeitslosenversicherung: Die Anhebung ist nicht zwingend nötig
Ist diese Mehrbelastung wirklich notwendig?
Wer gut verdient, könnte ab 2011 mehr als 50 Euro weniger im Monat bekommen, wenn tatsächlich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung steigen. Auch Arbeitgeber müssten die gleiche Mehrbelastung stemmen. Das ist eine schlechte Perspektive, gerade wenn Berlin derzeit versucht, mit Steuersenkungen Mut zu verbreiten, damit die Menschen mehr Geld ausgeben und die Konjunktur beleben.
Es lohnt jedoch, das Thema differenziert zu betrachten. Denn genau der, der vielleicht in zwölf Monaten 50 Euro weniger erhält, wird 2010 um rund die doppelte Summe entlastet. Diese Entlastung - die übrigens zum Teil noch von der Großen Koalition beschlossen wurde - wirkt sich eben ab sofort aus. Die Erhöhung der Versicherungsbeiträge jedoch kommt später, vielleicht auch gar nicht, oder in geringerem Maß. Genau weiß das niemand.
Klar ist prinzipiell, dass der Staat Schulden abbauen muss. Da ist es richtig, wenn er nicht - wie leider gewohnt - einfach die Steuern erhöht, sondern schlicht spart. Privatleute machen es ja nicht anders. Die gehen seltener ins Restaurant, kaufen ein kleineres Auto oder fahren bescheidener in Urlaub. Ähnlich muss das auch der Staat machen. Wenn er vorbehaltlos seine Ausgaben durchforstet, wird er mit Sicherheit verzichtbare Summen finden. Und nicht jede Streichung muss, wenn man klug vorgeht, automatisch einen schlechteren Service für die Bürger bedeuten.
Wer rigoros Staatsausgaben kürzen will oder muss, der stößt wie geschehen zwangsläufig auch auf die Arbeitslosenversicherung und deren Subventionierung durch den Staat. Dieser Bundeszuschuss ist der Knackpunkt. Er belastet den Staatshaushalt, muss aber gezahlt werden, weil die Einnahmen der Arbeitslosenversicherung nicht ausreichen.
Diese genügen aber vor allem deshalb nicht, weil aus dieser Kasse eine Reihe von Nebenleistungen bezahlt werden, die über die eigentliche Idee der Unterstützung von Arbeitslosen hinausgehen. Zuschüsse zu Sozialplänen, zur Berufsausbildung oder für Jugend-Wohnheime kommen zum Beispiel aus diesem Topf. Die Forderung muss also sein: Erstmal die Arbeitslosenversicherung entrümpeln und dann prüfen, wie viel Bundeszuschuss überhaupt noch nötig ist. Erst danach darf man über eine Erhöhung der Beiträge reden.