Der Patientenwille muss verbindlich sein

Peter Kurz kommentiert die Thematik der Patientenverfügung im Hinblick auf Beratungen, die am Donnerstag im Bundestag stattfinden.

Sieben Millionen Patientenverfügungen soll es bereits in Deutschland geben. Damit verbunden: sieben Millionen mal die Hoffnung, in einer bestimmten Situation in Ruhe gelassen zu werden, sterben zu dürfen. Die Hoffnung, dass der eigene Wille, den man mit klarem Kopf formuliert hat, auch tatsächlich berücksichtigt wird, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann.

Doch die Hoffnung trügt, auch wenn Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe noch so oft wiederholt, die Mediziner hätten Klarheit genug, sie würden sich schon an die Anweisungen der Patienten halten. Bei allem Respekt: Eben diese Klarheit gibt es nicht.

Über die Auslegung entsprechender Urteile des Bundesgerichtshofes streiten auch die Juristen. Darum muss der Gesetzgeber entscheiden. Er muss endlich Klarheit schaffen bei diesem Thema, auf dessen Regelung so viele Menschen warten.

Es geht um quälende Fragen, um Leben und Tod. Es geht um Fragen der Gewissensentscheidung. Und was passiert? Schon vor der Beratung am Donnerstag im Bundestag wird aus der ethischen Frage ein parteipolitischer Streit. CDU-Mann Wolfgang Bosbach wirft dem SPD-Kollegen Joachim Stünker vor, mit seinem Gesetzesantrag zu eilig vorgeprescht zu sein.

Zu eilig? Seit Jahren wird diskutiert, seit Jahren drückt sich der Gesetzgeber um dieses Problem herum, lädt die Last der Verantwortung bei Ärzten und Gerichten ab. Er lässt alle diejenigen Menschen allein, die sich ihrerseits Gedanken zu dieser existenziellen Frage gemacht und eine Patientenverfügung aufgesetzt haben. Und sich darauf verlassen wollen, dass ihrem Willen Rechnung getragen wird.

Statt Lager zu bilden, sollen die Abgeordneten endlich die entscheidenden Fragen rechtsverbindlich entscheiden. Vor allem diese: Soll passive Sterbehilfe nur erlaubt sein, wenn die Krankheit bereits einen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat, oder soll der Patientenwille auch in einem früheren Krankheitsstadium verbindlich sein?

Die Frage ist heikel, aber sie muss - so oder so - entschieden werden. Indes droht die schlechteste Variante: Dass sich die Abgeordneten mit unvereinbaren Anträgen gegenseitig blockieren, am Ende gar kein Gesetz zustande bringen und die Menschen mit ihren Ängsten vor einem "Nicht-Sterben-Dürfen" allein lassen.