Kranker Vater ließ Sohn Schule schwänzen
Der Mann (42) leidet an Epilepsie. Der 13-jährige Sohn sollte ihn pflegen.
Düsseldorf. Weil ein 42-jähriger Vater an Epilepsie erkrankte, sollte sich sein 13 Jahre alter Sohn um dessen Pflege kümmern. Drei Tage im Dezember vergangenen Jahres und acht Tage im Januar 2010 - unmittelbar nach den Winterferien - ließ er seinen schulpflichtigen Sohn zu Hause, anstatt ihn zur Schule zu schicken.
Von der Bezirksregierung erhielt Uwe R. schließlich ein Schreiben: Er habe gegen das Schulpflichtgesetz verstoßen und müsse nun ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro zahlen. Der Grund: Es liege nicht im Ermessen der Eltern, zu entscheiden, ob sie ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen. Uwe R. legte gegen das Bußgeld Einspruch ein.
In einer Email wendete er sich an die Bezirksregierung. Er habe keine andere Möglichkeit gesehen, als seinen Sohn in die Pflege einzubinden. Seine Ehefrau sei berufstätig und habe nicht frei bekommen.
Weil er nicht gewusst habe, wie er auf neue Medikamente reagiere, sei der Sohn zur Aufsicht zu Hause geblieben. Den Vorwurf einer Schulpflicht-Verletzung sieht Uwe R. nicht gerechtfertigt: "Wie kann eine Krankheit ein vorsätzlicher Verstoß gegen ein Gesetz sein?"
Zur Gerichtsverhandlung am Freitag erschien der 42-Jährige nicht. Da er unentschuldigt fehlte, wurde der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Er muss 350 Euro zahlen.