Für Diebstahl eigens Lkw angemietet
Zwei Angeklagte geben sich ahnungslos, werden aber verurteilt.
Krefeld. Obwohl beide Angeklagte aus Krefeld den schweren Diebstahl abgestritten hatten, kamen sie damit beim Krefelder Amtsgericht nicht durch. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer mit einem anderen Täter im Mai vergangenen Jahres in den Betriebshof der Stadt Krefeld an der Neustraße eingebrochen waren. Dort stahlen sie acht Kabeltrommeln im Wert von fast 26 000 Euro und luden sie auf einen eigens für die Tat gemieteten Lkw. Der 49-Jährige, wegen ähnlicher Delikte bereits vorbestrafte H. wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, der 48-jährige L. kam mit einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe davon.
Das Verfahren gegen den dritten Angeklagten S. (64) aus Mönchengladbach wurde wegen seiner Erkrankung abgetrennt.
Viele Zeugen und auch die Beweissicherung sprachen gegen die Männer. Doch Angeklagter H. gab sich weiter ahnungslos: „Ich kann mir nicht erklären, wie der Tat-Lkw vor meine Haustüre in Krefeld kam und wer den auslud“, so der 49-Jährige. Ein Nachbar und jetzt Zeuge vor Gericht hatte morgens gegen 4 Uhr beobachtet, wie eine große Kabeltrommel aus dem Lkw in den gegenüberliegenden Innenhof von H. gebracht wurde. Er rief die Polizei, konnte die Männer aber nicht eindeutig identifizieren.
Die Beamten vor Ort stellten Lkw, Automietvertrag und alle Kabeltrommeln sicher und trafen dann den Angeklagten L. in der Wohnung von H. an. Der saß verschwitzt mit schmutzigen Händen vor dem Fernseher und erklärte: „Ich schwitze immer so wegen meiner Leibesfülle. Meine Hände sehen so aus, weil die Wohnung schmutzig ist.“ Er hätte aber keinesfalls kurz vorher geholfen, einen Lkw abzuladen.
Später stellte sich heraus, dass H. auch an der Anmietung des Tat-Lkw beteiligt gewesen war. Für den Richter schwer zu glauben, dass H. und sein mitangeklagter Freund L. so ahnungslos waren, wie sie vorgaben: „Im Gegenteil, Sie hängen da voll drin. Ich habe keinen Zweifel, dass alles so war, wie die Anklage es dargestellt hat“, so der Richter bei der Begründung des Strafmaßes. Die beiden nun wegen schweren Diebstahls verurteilten Krefelder nahmen das Urteil schweigend zur Kenntnis. ten