Klage gegen das Schrott-Monopol

Firmen dürfen Altmetall von Privatleuten nicht mehr verwerten. Dagegen zieht ein Uerdinger Unternehmer vor Gericht.

Krefeld. Als 19-Jähriger ist Jörg Klötzke in den Betrieb seines Großvaters Jean Berends eingestiegen. Gut 22 Jahre später muss der Unternehmer und Familienvater um den Fortbestand des alteingesessenen und seit fünf Jahren zertifizierten Entsorgungsbetriebes mit zehn festen Mitarbeitern und einigen Mini-Jobbern fürchten. Grund: die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (seit Juni 2012 in Kraft) durch die Stadt Krefeld.

Wie die Nebenerwerbs-Schrottsammlerin Helga Rietz aus Hüls-Vorderorbroich (die WZ berichtete) und andere hat Jörg Klötzke eine Untersagungsverfügung der Stadt Krefeld erhalten. Er dürfe unter Zwangsgeldandrohung keine Altmetalle von Privatpersonen mehr verwerten. Zusätzlich hat ihm die Stadt das Geschäft mit dem Bauschutt untersagt. Zuvor hatte der Entsorger der Stadt angezeigt, mit welchen Stoffen und Partnern er umgeht. So wie es das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorschreibt. Klötzke: „Wir mussten uns halbnackt machen“.

Aber anders als Helga Rietz setzt sich Jörg Klötzke gegen den „massiven Eingriff in einen funktionierenden Wettbewerb um Sekundärrohstoffe aus Haushalten“ juristisch zur Wehr. Wie zahlreiche Kollegen hat er vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf Rechtsmittel gegen die Untersagungsverfügung eingelegt. Klötzke schätzt, dass in Krefeld 200 bis 250 Arbeitsplätze an Metallverwertung und Container-Service hängen.

„Mit dieser Auslegung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden die Bürger praktisch enteignet“, sagt der Inhaber des kleinen Betriebes in unmittelbarer Nähe des Uerdinger Chemieparks, direkt an den Bahngleisen gelegen. „Denn sie können nicht mehr entscheiden, an wen sie ihren Schrott verkaufen oder bei wem sie ihrem Container zur Abfallentsorgung bestellen.“

Der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein (EGN) und deren Schwester GSAK (Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft), Töchter der Stadtwerke Krefeld, sei somit eine Monopolstellung eingeräumt worden. Zudem werde das Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht in allen Kommunen gleich umgesetzt.

„Es kann doch nicht sein, dass sich der Krefelder strafbar macht, wenn er uns Altmetalle oder den Schutt seines privaten Hausumbaues bringt“, sagt Klötzke und verblüfft mit einem Vergleich: „Das ist ja fast so, als dürften blonde Frauen plötzlich keinen Joghurt mehr kaufen.“

Mittlerweile laufen die Entsorgungsverbände Sturm gegen die „zum Teil völlig falsche Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes“, insbesondere der Paragrafen 17 und 18. In Darmstadt rollte kürzlich mit Polizeibegleitung die „Karawane der Empörten“ durch die Straßen — Schrotthändler, sogar aus Mönchengladbach.

Einer der Slogans: „Ob Keller, Boden oder Haus/wir holen alles für euch raus/früher schon mit Pferd und Ross/heute auch noch kostenlos.“ Der Uerdinger Entsorger Klötzke: „Von den kommunalen Entsorgern schafft doch keiner den alten Heizkörper aus dem Keller. Den müssen die Bürger schon selbst an die Straße stellen oder gar anliefern“.

Mittlerweile haben die privaten Entsorger Unterstützung aus Politik, Bundesumweltministerium und vom Verwaltungsgericht Düsseldorf erhalten. Das hat im Januar die bislang übliche Verwaltungspraxis infrage gestellt: Die zuständige Behörde habe eine zweistufige Prüfung durchzuführen. Erst wenn eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sowie — bei gewerblichen Sammlungen — der Schutz öffentlicher Interessen (. . .) nicht anders sichergestellt werden kann, darf die angezeigte Sammlung untersagt werden.

Betroffen sind übrigens auch die Sammler von Altpapier und — in Kürze — Alttextilien. Denn ab 1. Juli werden in Krefeld private Kleidersammlungen untersagt. Ein weiteres Monopol für die kommunale Entsorgungswirtschaft. Denn auch in dieser Branche sind die Preise für Sekundärrohstoffe enorm gestiegen. Ein Schelm, der da Zusammenhänge erkennt.