Das ärgert uns Nettetaler - Abwasser: Weiter Aufregung
Heinz Broeckmann fühlt sich von der Stadt unzureichend informiert. Die verspricht Aufklärung.
Nettetal. "Ich habe einen endgültigen Bescheid über meine Abwassergebühren bekommen. Darin wird noch nicht einmal auf die neue Berechnung hingewiesen." Heinz Broeckmann ist verärgert.
Der Hinsbecker hat aus der WZ erfahren, dass das Oberverwaltungsgericht Münster die Gebührenberechnung anhand des Frischwasserverbrauchs für unzulässig erklärt hat. In seinem Gebührenbescheid steht aber nichts von der aber fehlenden Rechtsgrundlage.
Die Stadt Nettetal erklärt auf Anfrage der WZ, dass die Umstellung der Berechnungsgrundlage auf Hochtouren läuft. "Im Laufe der nächsten Woche werden alle Bürger angeschrieben", sagt Pressesprecher Christoph Kamps. Die Stadt will garantieren, dass man den "neuen" Maßstab bei den Abwassergebühren anlegt. Natürlich nur, wenn das Urteil rechtskräftig wird.
Danach müsste dann auch Regenwasser berücksichtigt werden, dass von versiegelten Flächen in die Kanalisation eingeleitet wird. Details über die neuen Gebührenberechnungen in Nettetal und den genauen Inhalt des Schreibens würden im Rathaus zurzeit besprochen und alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft, so Kamps.
Heinz Broeckmann erwartet, eine Neuberechnung seines Bescheids. "Wir sind nur zwei Personen und haben auch nur eine kleine Terrasse", erklärt Broeckmann. Daher geht er davon aus, dass er nun weniger bezahlen muss: "Wenn man sich mal ansieht, wie viel versiegelte Flächen andere Leute haben..."
Ein weiteres Ärgernis für Heinz Broeckmann: Sich bei den Stadtwerken nach seiner Rechnung zu erkundigen, war nicht möglich. Beim Kundenservice gab es kein Durchkommen. "Die haben den Kundenservice einfach abgeschaltet", vermutet Broeckmann.
Beschwerde Bürger, die nach alter Berechnung zahlen müssen, haben nur die Möglichkeit, sich per verwaltungsgerichtlicher Klage zu wehren. Sonst wird der Gebührenbescheid trotz fehlerhafter Rechtsgrundlage bestandskräftig.