Kempen: Kinder und Beruf vereinbaren
Kibiz: Wenn im August in Kempen das Kinderbildungsgesetz in Kraft tritt, haben Eltern mit kleinerem Geldbeutel Vorteile. Besserverdiener müssen draufzahlen.
Kempen. Am 26. Februar verabschiedet der Stadtrat die neue Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindergärten, Kindertagespflege und Angebote der offenen Ganztagsschule. Im Hauptausschuss lobten die Politiker aller Fraktionen die gelungene lokale Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz). Doch was bedeutet das neue Gesetz für die Familien in Kempen? Müssen sie mehr oder weniger für die Unterbringung der Kleinen bezahlen? Die WZ fragte nach.
Die Gewinner der neuen Satzung sind die Geringverdiener: Bis zum 1. August sind Familien beitragsfrei, die weniger als 12 271 Euro im Jahr zur Verfügung haben. "Diese Grenze haben wir auf 16 000 Euro verschoben, damit wir mehr bedürftige Familien unterstützen können", sagt Petra Sdunek vom Jugendamt. Alle, die mehr verdienen, müssen mit einer Erhöhung des Elternbeitrags rechnen.
Moderat fängt es an: Bei einem Jahreseinkommen von 24 542 Euro und einer Unterbringung von 35 Stunden pro Woche sind bisher 26,08 Euro pro Monat zu bezahlen. Ab 1. August werden es 27 Euro sein. Verdienen die Eltern rund 49 000 Euro, wird der Beitrag um vier Euro erhöht. Und um sieben Euro, wenn es mehr als 61 000 Euro sind.
Besonders tief müssen alle die in die Tasche greifen, die jährlich einen Betrag von über 75 000 Euro nach Hause tragen: 50 Euro müssen sie monatlich mehr für den Kindergarten ausgeben. Und damit ist die Erhöhung noch nicht zu Ende: Ab 2009 steigt der Beitrag jährlich um 1,5 Prozent.
Gut sei die neue Satzung für Eltern, die Kinder unter drei Jahren tagsüber betreuen lassen möchten. "Bei uns in Kempen ist die Betreuung der Kleinsten für die Familie nicht teurer, obwohl dafür ein höherer Personalaufwand erforderlich ist", sagt Petra Sdunek. In anderen Städten sei dies anders.
Als besonderen Clou der neuen Satzung hob Udo Schiefner (SPD) im Hauptausschuss die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder hervor. Neu sei dies laut Jugendamt jedoch nicht. Auch vor dem 1. August müssen Eltern für Geschwisterkinder nichts bezahlen.
Name: Satzung der Stadt Kempen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder, die Teilnahme an außerschulischen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen sowie für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege. Kurz: Elternbeitragssatzung.
Berechnungsgrundlage: Einkommen und Stundenzahl bestimmen die Höhe der monatlichen Kosten.
Einkommen-Staffelung: Es gibt sieben Kategorien, die bei einem Einkommen von unter 16 000 Euro anfangen und bei über 75 000 Euro aufhören.
Neu: Eltern können die Zahl der wöchentlichen Betreuung selbst wählen. 25 Stunden sind das Minimum.
Inkrafttreten: Wenn der Rat am 26. Februar die neue Satzung verabschiedet, gelten die Regelungen ab 1. August.