Versuchter Mord: Haftstrafe

Prozess: Die 1. große Strafkammer des Krefelder Landgerichts verurteilte den Vergewaltiger Marc K. zu sieben Jahren und drei Monaten Gefängnis. Sein Opfer überlebte nur zufällig.

Krefeld/Kaldenkirchen. Das Verfahren gegen den Peiniger von Katrin B. (Namen von der Redaktion geändert) aus Leuth ist beendet. Marc K. muss für sieben Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte gestern die 1.große Strafkammer des Krefelder Landgerichts gegen den zur Tatzeit 20-Jährigen aus Kaldenkirchen.

Verurteilt wurde er nach Jugendstrafrecht wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung und besonders schweren Raubes. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sechs Monate beantragt. Ins Strafmaß eingeflossen ist eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe, die das Amtsgericht Kempen im Juli 2006 wegen Diebstahl und Einbruch verhängt hatte.

Zum größten Teil herrschte Einigkeit in den Plädoyers von Staatsanwältin, Anwältin der Nebenklägerin und Verteidigerin: Der junge Mann aus der Grenzstadt suchte am Morgen des 1.September 2007 ein Opfer, dass er für sein eigenes verpfuschtes Leben bestrafen wollte. Dass es ausgerechnet die Leutherin traf, war purer Zufall.

Detailliert schilderte die Vorsitzende Richterin Gudrun Rebell die Ereignisse, die sich in der Nacht vom 31.August auf den 1.September abgespielt hatten. Marc K. habe einen "unglücklichen Abend" gehabt, bei dem er über seiner Leben nachgedacht habe. "Du bist nichts, hast nichts, hast nichts auf die Beine gestellt", fasste es Rebell zusammen. Für den hohen Frust, die große Wut, habe er ein Opfer gesucht, das dafür büßen sollte.

Nach einer Betriebsfeier und einem Absacker im Lokal "Napoleon" machte sich Katrin B. auf den Weg ins drei Kilometer entfernte Leuth- zu Fuß, weil wegen des Schützenfestes kein Taxi zu bekommen war. In Höhe der Autobahnbrücke holte Marc die junge Frau ein, begann ein Gespräch mit ihr. Und sorgte dafür, dass sich Katrin sicher fühlte. Rebell: "Trotz der Wut konnten Sie so freundlich sein."

Doch dann schubste er die 24-Jährige an der B221 in ein Maisfeld und begann sofort, sie zu würgen. Er schlug und trat auf sein Opfer ein, das schnell bewusstlos wurde. Zog die Frau weiter ins Feld, stellte sich mit dem Fuß auf ihren Hals. Als "Vollendung der Erniedrigung" vergewaltigte er die Leutherin. "Es war Ihnen egal, was mit dem Opfer geschah", so Rebell.

Er nahm Handy und Portmonee mit 70 Euro an sich und verschwand. Das Mobiltelefon verkaufte er weiter, von dem Geld gab er 20Euro seiner Freundin, bei der er Schulden hatte. "Er steht heute selbst fassungslos vor den Vorgängen", so seine Anwältin Ute Steinbrenner.

Irgendwann wachte Katrin B. im Maisfeld auf: Nackt, voller Blut, voller Dreck und völlig verstört, schilderte Staatsanwältin Beate Doege. Sie schleppte sich nach Hause, wo ihr Freund sie versorgte und dann ins Krankenhaus brachte. Die Folgen der Strangulation seien lebensbedrohlich gewesen, die Frau habe "nur zufällig überlebt", so Doege.

Knapp zwei Wochen nach der Tat wurde Marc K. in der Wohnung seiner Freundin verhaftet. Nach anfänglichem Leugnen legte er bei der achtstündigen Vernehmung durch die Polizei ein umfassendes Geständnis ab. Nach den Plädoyers meinte er: "Es tut mir leid. Ich möchte mich entschuldigen bei der Frau und der Familie. An Töten habe ich nie gedacht."

Gudrun Rebell sah auch Gutes, allerdings wenig: "Sie haben sich dem Schrecklichen, was Sie getan haben, gestellt. Sie haben tiefe Reue gezeigt." Doch dies könne auf keinen Fall beschönigen, dass er aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Und auch nicht die schweren Folgen für das Opfer: "Sie ist psychisch schwer belastet und traumatisiert. Ihre Lebensqualität ist kaputt gemacht worden."