Willich: Beim Grillen flogen plötzlich die Fäuste

Ein 30-jähriger Mann ist wegen Raubes verurteilt worden. Er hatte mit einem Komplizen einen Bekannten verprügelt.

Willich. Wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung sowie Fahrens ohne Führerschein hat die 2. Strafkammer des Krefelder Landgerichts am Freitag den 30-jährigen Karel C. verurteilt. Der aus der Untersuchungshaft vorgeführten Mann aus Polen erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten sowie einen einjährigen Entzug der Fahrerlaubnis.

An einem warmen Abend im Juni dieses Jahres hatten sich der Angeklagte und der mit Haftbefehl gesuchte Tomasz O. verabredet, bei ihrem Bekannten M. in Wekeln grillen zu gehen. Ausgangspunkt war ein Kiosk an der Kölner Straße in Krefeld. Dort trank das Trio einige Flaschen Bier. Dann kaufte man Fleisch und drei Flaschen Gin und machte sich im Auto auf nach Willich, um auf M.’s Einladung hin eine Party steigen lassen.

Der Angeklagte kannte M. aufgrund einer gemeinsamen Arbeit am Bau. Daraus habe Karel C. noch ein Geldbetrag von 180 Euro zugestanden. Das Geld war allerdings an diesem Abend noch nicht fällig gewesen.

Das Trio trank bis kurz vor Mitternacht große Mengen Bier und Schnaps. Ein Rechtsmediziner kam als Sachverständiger zu dem Schluss, dass zur Tatzeit jeder der Männer eine Alkoholmenge von 2,3 Promille intus gehabt haben muss. Er schloss eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus.

Unter dem Einfluss des Alkohols müssen die Gespräche eskaliert sein. Der Angeklagte forderte plötzlich die Herausgabe des Geldes, prügelte mit O. das Opfer zu Boden, dann schlugen und traten sie weiter auf ihn ein. Tomasz O. hielt dann die Arme auf dem Rücken des Geschädigten fest, während der Angeklagte ihm die Brieftasche mit 250 Euro abnahm.

Schließlich fragten sie den Verletzten, ob er sie nach Hause fahren könne. Als dieser mit Hinweis auf seinen Zustand verneinte, nahmen sie seinen Computer, Monitor, Webcam, Digitalkamera und Laser-Messgerät mit und erpressten die Fahrzeugschlüssel für sein Auto. Mit diesem flüchteten sie. Das Fahrzeug wurde später in Schiefbahn gefunden. Von der Beute fehlte jede Spur.

Einen Monat später ist Karel C. auf der Autobahn in Richtung Neuss bei einer Kontrolle festgenommen worden: Er durfte gar nicht fahren, da ihm wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Sein Beifahrer war erneut Tomasz O., der sich jedoch bis heute der Festnahme entziehen konnte, weil er einen falschen Namen angab.