Im Kreis-Vergleich beim Abwasser auf Platz zwei

Insgesamt sinken die Gebühren 2009. Streitfall bleibt aber die neu eingeführte gesplittete Abwassergebühr.

Meerbusch. So unterschiedlich kann man ein und dieselbe Sache interpretieren: Während die SPD in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses bei den Abwassergebühren seit 15 Jahren eine "explosionsartige Steigerung" um sieben Prozent im Durchschnitt pro Jahr ausgemacht hat (Holger Losse: "Die Leute werden ausgenommen"), ist nach Meinung von Bürgermeister Dieter Spindler das Gegenteil der Fall. Im Vergleich zu 2008 würden die Kosten im kommenden Jahr für den Bürger sinken.

Zwar ist das neue, seit 2007 rechtlich verbindliche Modell der gesplitteten Abwassergebühren (Aufteilung nach Niederschlags- und Schmutzwasser) für den Normalsterblichen ohnehin kaum noch zu durchschauen, beim Blick auf die Zahlen ist jedoch nur eine Senkung bei der Schmutzwassergebühr erkennbar (2,18 Euro pro Kubikmeter statt 2,19 Euro in 2008), während die Beseitigung des Niederschlagswassers teurer wird: 1,10 Euro statt zuvor noch 1,01 Euro pro Quadratmeter versiegelte Fläche.

Insgesamt jedoch würden praktisch alle Gebühren - etwa Abfallentsorgungs- oder Friedhofsgebühren sinken - ärgert sich Werner Damblon (CDU) über die Kritik der Sozialdemokraten. In der Vergangenheit getätigte Investitionen seien sinnvoll gewesen, rechtfertigt er die in die Abwassergebühren einfließenden kalkulatorischen Kosten.

Spindler verweist darüber hinaus auf den Vergleich mit anderen Städten im Kreisgebiet. Beim Schmutzwasser liege man 2007 mit 1,94 Euro pro Kubikmeter ebenso auf Platz zwei (hinter Dormagen) wie beim Niederschlagswasser mit 0,96 Euro pro Quadratmeter (hinter Jüchen). Das wiederum findet Losse "nicht relevant".

Um die neue gesplittete Abwassergebühr einführen zu können, hatte die Verwaltung von allen Flächen im Stadtgebiet Luftbilder anfertigen lassen und diese dann den Grundstückseigentümern mit Bitte um Überprüfung zugesandt. Die Rücklaufquote war mit knapp 94 Prozent enorm.

Den Angaben der Bürger habe man in der Regel auch Glauben geschenkt, erklärt Wolfgang Trapp, Leiter des Fachbereichs für Straßen und Kanäle. "Wir haben uns lediglich vorbehalten, Plausibilitätsprüfungen vorzunehmen, wenn bestimmte Angaben unrealistisch erschienen."

Beschwerden, so Joachim Dudey vom Kooperationspartner WTE, seien zumeist unberechtigt gewesen. "Es hat zum Beispiel Fälle gegeben, wo die Leute die Fläche gemäß Katastervermessung berechnet haben wollten, relevant ist bei der Niederschlagswassergebühr aber die Dachfläche."