Meerbusch: Bürgersolaranlage - Eine sonnige Gesellschaft
Nur wenige Monate, nachdem in Meerbusch ein umfangreiches Klimaschutzkonzept verabschiedet wurde, basteln ihr Produktbereich Umwelt und der Umweltförderverein konkret an der ersten Bürgersolaranlage. Etwa 80 Bürger interessieren sich für die Photovoltaik auf dem Schuldach.
Meerbusch. Die Stadt nimmt Tempo auf. Nur wenige Monate, nachdem in Meerbusch ein umfangreiches Klimaschutzkonzept verabschiedet wurde, basteln ihr Produktbereich Umwelt und der Umweltförderverein konkret an der ersten Bürgersolaranlage. Auf dem Dach der Adam-Riese-Grundschule in Büderich soll sie entstehen. Wie groß, ist noch unklar: "Das hängt davon ab, wie viele Menschen in die Photovoltaik-Anlage investieren", sagt Heiko Bechert, Leiter des städtischen Fachbereichs Umwelt.
Das Konzept ist einfach, geht aber darüber hinaus, "für den Umweltschutz Geld in eine Spendenbox zu werfen", wie es Rudolf Hahne formuliert. Der Vorsitzende des Umweltfördervereins Meerbusch hat die Regie über das Projekt übernommen.
Dessen Struktur: Meerbuscher Bürger beteiligen sich mit mindestens 1000 Euro an der Anlage; je nach Zahl der Investoren und Höhe ihrer Beteiligung wird die Größe der Anlage konzipiert. Auf dem Schuldach stehen 250 Quadratmeter zur Verfügung, auf der Turnhalle noch einmal 300 Quadratmeter. Das eröffnet Spielraum: Insgesamt kann man über 400 Module unterbringen.
Die Stadt Meerbusch stellt das Gebäudedach beispielsweise für 20 (Laufzeit der fixierten Einspeisungsvergütung) oder auch 25 Jahre (Garantie des Herstellers) zur Verfügung. Was danach mit der Anlage geschieht, "ist Verhandlungssache", sagt Bechert. "Wir haben die Schule mit dem schönsten Dach ausgesucht", beantwortet er scherzend die Frage nach dessen Sanierungsbedürftigkeit.
Etwa 80 Interessenten quetschen sich am Dienstagabend auf die Klappstühle im Filmraum des Mataré-Gymnasiums, wo Experte Henning Walther als Nabu-Mitglied und Geschäftsführer der Bürgersolaranlage in Grevenbroich erzählt, welchen Weg die Kollegen dort gegangen sind:
- Die Investoren haben eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet, eine Geschäftsführung eingesetzt, Angebote für die Anlage eingeholt und den Auftrag schließlich vergeben.
- Jährlich findet eine Gesellschafterversammlung statt, bei der entsprechend ihrer Anteile der Gewinn an die Investoren ausgeschüttet wird. Der Gewinn wird über die gesetzlich garantierte Einspeisungsvergütung des Photovoltaik-Stroms erzielt.
- Kein Investor darf mehr als 30 Prozent der Anteile zeichnen; ein Verkauf der Anteile ist nicht vorgesehen, Vererben allerdings möglich.
Wie die Meerbuscher GbR die Praxis regelt, ist jedoch allein ihre Entscheidung. "Nach zehn Jahren", so empfiehlt Walther, "sollte die Anlage über die Vergütung bezahlt sein." Diese liegt zurzeit bei 0,4921 Euro pro Kilowattstunde - auf 20 Jahre garantiert. Auch deshalb will Meerbusch jetzt Gas geben. Denn nur, wenn die Anlage bis Ende des Jahres Strom produziert, ist der Betrag in dieser Höhe fixiert.
Die Reaktionen der Zuhörer am Dienstagabend machen Mut: Manch einer will zwar noch den Familienrat befragen, andere einen Steuerberater konsultieren, aber viele scheinen konkret interessiert, Klimaschutz konkret vor Ort zu realisieren. Eine Rendite von etwa vier Prozent sei realistisch, sagt Walther vorsichtig. Aber auch das hänge von der Größe der Anlage ab.