Osterath: Streit um Vikarie geht weiter

Das ehemalige Wohnhaus leidet unter erheblichen Baumängeln, ist Wind und Regen teilweise schutzlos ausgesetzt. Im Notfall will die Stadt jetzt durchgreifen.

Osterath. Wenig Spaß hat der Eigentümer der Alten Vikarie in Osterath an seinem denkmalgeschützten Haus. Nach dem ersten Schwung und dem erklärten Willen, das markante kleine Fachwerk-Gebäude an der Ecke Hochstraße/Bommershöfer Weg sachgerecht zu restaurieren, liegt die Baustelle seit langem still.

Fehlerhafte Baumaßnahmen, ein erzwungener Baustopp durch die Untere Denkmalbehörde, eine Auseinandersetzung zwischen Eigentümer und Architekt: Während sich auf der Baustelle nichts bewegt, bewegt die Baustelle die Gerichte.

Angesichts des schon äußerlich erkennbaren maroden Zustands des Gebäudes sieht die Stadt dringenden Handlungsbedarf. Den sieht auch der Eigentümer. Allerdings haben beide Seiten höchst unterschiedliche Vorstellungen davon, was dringend passieren muss.

Während die Stadt nachdrücklich darauf besteht, das Haus zumindest zu sichern, sieht dessen Besitzer im Abriss die Lösung. Tenor: Der Aufwand, den er betreiben müsste, um die Alte Vikarie denkmalgerecht zu sanieren, stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten und dem späteren Nutzen.

Das sieht die städtische Denkmalbehörde in Person von Reinhard Lutum anders. Meerbuschs Denkmalschützer fand für seine Auffassung, dass eine Grundpflicht zur Erhaltung und Mängelbeseitigung bestehe, zwar die Unterstützung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, musste aber nach einer Entscheidung in zweiter Instanz seine Ordnungsverfügung überarbeiten:

Exaktere Vorgaben, genauere Handlungsanweisungen müssten formuliert werden, forderten die Münsteraner Richter.

Das ist inzwischen geschehen. So soll beispielsweise dringendst das Grün am und im Haus entfernt werden, das Dachfenster muss geschlossen, ein anderes Originalfenster ausgebaut und gesichert werden.

Dass der Eigentümer zurzeit gegen die Verweigerung der Abrissgenehmigung vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf klagt, verschafft ihm laut Heinrich Westerlage, dem Leiter des Meerbuscher Rechtsamtes, keinen Aufschub:

Entsprechend der Ordnungsverfügung muss die Vikarie winterfest gemacht werden. "Das Verfahren zur Abrissgenehmigung kann sich noch lange hinziehen", meint Westerlage.

Wenn der Eigentümer nichts unternimmt oder gegen die neue Ordnungsverfügung wiederum vor Gericht zieht, könne die Stadt sozusagen von Amts wegen die Rettungsmaßnahmen fürs Haus anstoßen. Dies habe man, so Westerlage, dem Hauseigentümer mitgeteilt. Die Frist läuft.