Komplex an der Düsseldorfer Straße Investoren für Brandruine gesucht
Neuss · Die abgebrannte Lagerhalle am Rande der Stadt gilt längst als optischer Schandfleck.
(jasi) Die Ruine an der Düsseldorfer Straße ist aktuell alles andere als ein Aushängeschild für Neuss. Nach dem verheerenden Großbrand im vergangenen Jahr fristet die ehemalige Lagerhalle weiterhin ein trostloses Dasein am Rande der Stadt. Dass sich das bald ändert, ist nicht nur Wunsch von Stadt und Politik, sondern auch der zuständigen Entwicklungsgesellschaft „The Harbour“.
Über deren Vermögen wurde bereits im Mai vergangenen Jahres die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Aus der vorläufigen Insolvenz heraus, so erklärt der Geschäftsführer der Gesellschaft im Gespräch, soll das Objekt an der Düsseldorfer Straße nun verkauft werden. Gespräche wurden zwar bereits geführt, der passende Investor war aber offenbar noch nicht dabei.
Im Oktober 2024 brannte es
in der leer stehenden Halle
Nebenbei müssen sich die Verantwortlichen auch noch mit unliebsamen Nebenkriegsschauplätzen beschäftigen. Weil es im Oktober vergangenen Jahres erneut zu einem Brand in dem leer stehenden Lagerhaus kam, musste das Gelände zusätzlich gesichert werden, damit Unbefugte nicht mehr hinauf gelangen können.
Wenn auch ärgerlich, war der jüngste Vorfall in keinster Weise mit dem Ereignis zu vergleichen, das die Feuerwehr in der Nacht zum 21. März vergangenen Jahres schwer beschäftigte. Weil relativ früh klar war, dass die betroffenen Gebäudeteile nicht mehr zu retten waren, konzentrierten sich die rund 70 Einsatzkräfte darauf, andere Bereiche vor einem Übergreifen des Feuers zu schützen. Wenig später wurde der erste Verdacht bestätigt: Es war Brandstiftung.
Über die künftige Nutzung des Geländes hat sich längst eine politische Diskussion entwickelt. Die Stadt hatte im August 2024 mitgeteilt, sich mit den Bevollmächtigten des Eigentümers in Gesprächen über die künftige Nutzung des Grundstücks zu befinden. In diese Gespräche würden die Hafenanlieger einbezogen, sobald die grundlegenden Fragen (unter anderem Gebäudestatik, Umgang mit dem Baudenkmal) geklärt sind.