34-Jähriger aus Willich vor Gericht 34-jähriger Willicher muss für acht Jahre in Haft

<irwordspace style="word-spacing -0075em;"><irglyphscale style="font-stretch 97%;">Willich</irglyphscale></irwordspace> · Der 34-Jährige musste sich unter anderem wegen Körperverletzung, Nötigung, räuberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub vor Gericht verantworten.

Am Landgericht in Krefeld endete jetzt der Prozess gegen einen 34-Jährigen aus Willich.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Am Krefelder Landgericht, 2. große Strafkammer, ist am Montag das Urteil gegen einen 34-jährigen Willicher gefallen. Der Mann wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen – davon in einem Fall tateinheitlich mit räuberischer Erpressung sowie erpresserischem Menschenraub und Nötigung, in einem weiteren Fall tateinheitlich mit schwerer Vergewaltigung – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von acht Jahren verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Willicher zunächst im Frühjahr 2020 seine damalige Lebensgefährtin mit einer Flasche Haarspray und einem Feuerzeug verletzt hatte. Konkret richtete er mehrmals eine Flamme auf das nackte Bein seiner damaligen Lebensgefährtin, woraufhin die Frau Brandblasen erlitt. Die mutmaßliche Geschädigte hatte ihre Anschuldigung im Zeugenstand bestätigt.

Außerdem war der Willicher in einigen Fällen gewalttätig gegenüber seiner 31-jährigen Ex-Freundin geworden. So habe er sie beispielsweise, im Rahmen eines Streits im Juli 2023, über die Brüstung ihres Balkons gehoben und „dabei geschrien: ‚Ich bringe dich um!‘“, wie die Geschädigte im Zeugenstand erklärte. Im Rahmen eines weiteren Vorfalls, ein paar Wochen später, „hat er mich mit einem Messer geschnitten“. Dadurch sei unter anderem eine klaffende Wunde an der Wade entstanden. Im Anschluss habe er sie gezwungen, sich etwas anzuziehen und mit ihm zu einem Kiosk zu gehen. „Dort musste ich ihm dann Wodka kaufen.“

Die Zeugin erwähnte ferner, dass ihr Ex-Freund sie auch, indem er sie würgte, dazu gezwungen habe, ihm die PIN-Nummer ihrer EC-Karte zu geben. Hierzu fragte der Verteidiger des 34-Jährigen, ob sie diese Geheimzahl nicht vielmehr freiwillig verraten habe, damit er für sie beide einkaufen beziehungsweise Geld abheben konnte. Darauf antwortete die junge Frau, dass sie ihm die Karte „schon mal zum Shoppen überließ, ohne ihm aber die PIN zu geben“. Der Verteidiger merkte an, dass sein Mandant die Geheimzahl für Abhebungen am Geldautomaten aber definitiv gewusst haben müsste. „Dann hat er sie sich vielleicht gemerkt, als er hinter mir stand, während ich etwas abhob. Ich meine aber, er hat mich gezwungen, sie ihm zu geben. Ich habe ihm den Code jedenfalls nie freiwillig gegeben“, insistierte die 31-Jährige.

Weiterhin berichtete sie, dass die beiden während ihrer gesamten Beziehung nahezu täglich „gemeinsam so ein bis zwei Gramm Kokain“ konsumiert hätten. Mittlerweile nehme die junge Frau keine Drogen mehr, betonte sie. Auf seine Angriffe angesprochen, sagte sie, es habe neben durch Messer verursachten Wunden auch Vorfälle mit einem Hammer gegeben. Mit einem solchen „schlug er mich unter anderem auf den Oberschenkel und gegen den Kopf“. Dabei, oder bei einem heftigen Faustschlag, seien zwei ihrer Zähne beschädigt worden. Es sei zudem zu nicht gewolltem Sex gekommen. Und er habe, ohne ihre Zustimmung, mit seinem Handy Videos gemacht, auf denen sie nur leicht bekleidet und verletzt zu sehen sei. Nach dem Ende der „Beziehung ging es mir sowohl körperlich als auch seelisch sehr schlecht“. Sie habe unter Schlaflosigkeit und Verfolgungswahn gelitten. Mittlerweile gehe es ihr besser.

Der Angeklagte hatte die körperlichen Übergriffe, die ihm zur Last gelegt wurden, weitgehend eingeräumt. Er bestritt jedoch jegliche sexuelle Übergriffe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.