Zwangsversteigerung in Nettetal-Kaldenkirchen Autogasanlage erhält neuen Eigentümer

<irwordspace style="word-spacing 025em;"><irglyphscale style="font-stretch 102%;">Kaldenkirchen </irglyphscale></irwordspace> · Das Objekt an der Kölner Straße in Kaldenkirchen wurde zwangsversteigert. Das Verfahren eingeleitet hatte die Stadt Nettetal. Unmittelbar davor fielen im Saal 18 des Amts­gerichts noch mahnende Worte.

Das Haus an der Kölner Straße in Kaldenkirchen wurde zwangsversteigert.

Foto: Uli Rentzsch

Die ehemalige Autogasanlage an der Kölner Straße in Kaldenkirchen hat einen neuen Eigentümer. Am Donnerstag, 6. Februar, gab Shihab Al-Daffaie, Assistant Professor an der University of Technology im niederländischen Eindhoven, bei der Zwangsversteigerung im Nettetaler Amtsgericht das höchste Gebot ab. In aller Ruhe wolle er nun über die weiteren Schritte nachdenken, vorstellen könne er sich eine Wohnbebauung an dieser Stelle.

Genau diese Stelle an der Kölner Straße bot oft genug Gesprächsstoff - nicht nur für die Kaldenkirchener Bürgerschaft. Diskutiert wurde im Besonderen der Zustand des Gebäudes und des Grundstücks, längst begutachtet durch ein Viersener Sachverständigenbüro, das vor der Zwangsversteigerung durch das Amtsgericht beauftragt wurde.

Vorweg: Eine Innenbesichtigung des Objektes war nicht möglich. So wurden schon vorliegende Daten und eine Beurteilung des äußeren Eindrucks genutzt. Insgesamt konnte das Büro kein gutes Zeugnis ausstellen. Baufällig, nicht mehr nutzbar, ruinös, verwahrlost, die Bausubstanz dem Verfall preisgegeben, abbruchreif – eine ernüchternde Beschreibung eines Objekts, das gut sichtbar an einer stark frequentierten Straße platziert ist.

Bekannt sei, so das Gutachten, dass das Objekt 1927, vor fast 100 Jahren, erstmals im Zusammenhang mit einer öffentlichen Tankstelle erwähnt wurde. 1934 sei ein Ausstellungsraum angebaut, 1975 das Objekt zu einer Kfz-Werkstatt erweitert worden. Ende der 1990er-, Anfang der 2000er-Jahre seien erstmals Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht geäußert worden, heißt es im Gutachten.

Amtsgericht Nettetal, Saal 18 im ersten Stock: Die sitzungsleitende Rechtspflegerin eröffnete am Donnerstag auf die Minute genau das Verfahren, Interesse zeigten insgesamt rund 15 Personen. Bedingungen, Voraussetzung, Gebote – detailliert wurde der Ablauf des Verfahrens erklärt. Der bisherige Eigentümer, eingetragen in einer Erbengemeinschaft, war zu Beginn der Zwangsvollstreckung anwesend, wandte sich aber noch vor den Erläuterungen der Rechtspflegerin an die Anwesenden: „Euch wird das Grundstück bestimmt kein Glück bringen, ich wünsche Euch alles Gute.“ Dann verließ er den Saal. Die Zwangsversteigerung eingeleitet hatte die Stadt Nettetal. Über den Zeitraum mehrerer Jahre seien keine Grundbesitzabgaben gezahlt worden, erläutert die Rechtspflegerin. Der bisherige Eigentümer bestreitet, dass die Bescheide ordnungsgemäß zugestellt wurden.

Noch einmal wurden alle Beteiligten gebeten, die Unterlagen einzusehen, um Risiken des Erwerbs möglichst auszuschließen. Man müsse schließlich bedenken, dass auf dem Grundstück mit Altlasten zu rechnen ist.

10.23 Uhr, die in der Regel 30-minütige Bietzeit beginnt. Zunächst herrscht ein Moment der Stille, dann treten mehrere Parteien vor, geben Namen an und Gebote ab. Der Verkehrswert wurde auf 45.500 Euro festgelegt. Es dauert nicht allzu lange, bis die Gebote diesen Wert überschritten haben. „Gebot als wirksam zugelassen“, verkündet die Rechtspflegerin wiederholt. Die beiden Vertreter einer Krefelder Gesellschaft und eine weitere Person zeigen reges Interesse: 48.000 Euro, 50.000 Euro. Ein Paar verlässt den Saal. 52.000, 54.000, 58.000 Euro – die Gebote schrauben sich in die Höhe. Einige blättern in ihren Unterlagen, suchen Informationen in ihrem Mobiltelefon, andere besprechen sich. Man stehe nicht unter Zeitdruck, versichert die Rechtspflegerin, auch nach den 30 Minuten seien noch Gebote möglich.

10.54 Uhr – jetzt kommt richtig Bewegung ins Verfahren. Zum Ersten, zum Zweiten, dann schaltet sich Shihab Al-Daffaie ein. Das Krefelder Unternehmen und er überbieten sich in kurzen Abständen. Wenige Minuten später: Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten: Das höchste Gebot von 80.000 Euro gibt Shihab Al-Daffaie ab. Kaum ausgesprochen, verlassen fast alle den Saal. „Man muss das letzte Wort haben“, verrät Shihab Al-Daffaie wenig später im Flur des Amtsgerichtes seine nicht unerwartete Taktik, „das ist das Wichtigste.“