Neues Gesetz Zahlreiche Personen haben Geschlechtseintrag geändert
Köln/Essen · Seit dem 1. November ist eine Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens unkompliziert möglich. Die Nachfrage war vor allem anfangs groß.
Gut 100 Tage nach Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben schon eine Reihe von Menschen in Nordrhein-Westfalen ihren Geschlechtseintrag geändert. Beim Kölner Standesamt etwa wurden bereits 344 Änderungen eingetragen und noch 230 Anmeldungen liegen vor.
In Düsseldorf wurden nach Angaben einer Sprecherin 162 Erklärungen aufgenommen und weitere 100 angemeldet. In Essen haben bisher 98 Personen ihren Geschlechtseintrag geändert.
Das am 1. November in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) bringt vor allem Erleichterungen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Es regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen einfach per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann. Die Erklärung muss mindestens drei Monate vorher angemeldet werden.
Beratungsbedarf war anfangs sehr hoch
In Dortmund hat das Standesamt nach Angaben der Stadt bislang 148 Erklärungen entgegengenommen. 50 Personen änderten ihren Geschlechtseintrag von männlich in weiblich, 60 von weiblich in männlich und 38 in divers/ohne Angabe.
In Bonn haben bisher 130 Personen eine Änderung ihrer Identität erklärt. Jeweils etwa 40 Prozent davon wechselten von männlich auf weiblich oder umgekehrt. Die übrigen knapp 20 Prozent wechselten zu „divers“ oder „kein Eintrag“.
Die Nachfrage und der Beratungsbedarf seien vor allem anfangs sehr hoch gewesen, berichteten mehrere Städte übereinstimmend. Beim Essener Standesamt etwa gab es in Spitzenzeiten täglich bis zu 50 Telefonate oder E-Mail-Konversationen zu dem Thema, schilderte eine Sprecherin. Inzwischen sei die Zahl aber zurückgegangen.
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