Urteil: Sunrise hat verloren

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das geplante private Altenheim Sunrise in Büderich für unwirksam erklärt.

Meerbusch. Der Investor für das private Altenheim Sunrise in Büderich hat - zunächst einmal - das Nachsehen. Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster gab am Dienstag der Klage des Flughafens Düsseldorf Recht, der den Neubau hinter dem Lindenhof in Büderich verhindern will. "Der vom Meerbuscher Rat aufgestellte Bebauungsplan ist unwirksam", sagt OVG-Sprecher Ulrich Lau. Seine Abwägung sei fehlerhaft, denn nach dem Fluglärmschutzgesetz herrsche in diesem Bereich ein Bauverbot. Ausnahmen von diesem Bundesgesetz könne es nur geben, wenn das öffentliche Interesse dies dringend gebiete. Ein Altenheim in Büderich für Alt-Büdericher und die Nähe zu Geschäften sei zwar angenehm und wünschenswert, aber eben "kein dringendes öffentliches Interesse".

Im Rathaus muss man nun mit zwei widersprüchlichen Urteilen umgehen, hatte doch das Verwaltungsgericht den Bedarf für ein Altenheim an diesem Standort, wie ihn die Bezirksregierung bestätigt hatte, abgesegnet. Die Stadt wird prüfen, ob sie gegen das Urteil von Dienstag Beschwerde beim OVG einlegt, um die nächsthöhere Instanz anzurufen. Das setze, so Bürgermeister Spindler, voraus, dass der Investor mitziehe.