Neuss: Ex-Richter: Haft nicht angetreten
Der wegen gefährlicher Körperverletzung Verurteilte ist untergetaucht.
Neuss. Neues Kapitel in einer fast unendlichen Geschichte mit immer neuen Überraschungen: Wilfried P., Jurist aus Neuss und früherer Amtsrichter, der im vergangenen Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden ist, wird per Haftbefehl gesucht. Das bestätigte am Mittwoch Christoph Kumpa, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf.
"Er hat seine Gefängnisstrafe nicht angetreten", erklärte Kumpa. Vor einer Woche hatte der 58-Jährige seine Ladung zum Strafantritt erhalten, sieben Tage hatte er anschließend Zeit, sich bei der Justizvollzugsanstalt zu melden. Das ist ein gängiges Prozedere: Erscheint der rechtskräftig Verurteilte dann nicht, beantragt die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.
Bereits im Mai letzten Jahres hatte das Düsseldorfer Landgericht den Juristen verurteilt. Er hatte seiner Ex-Frau in einer Boutique an der Neustraße in der Innenstadt mit einem Stein auf den Kopf geschlagen.
Drei Passanten sahen den Angriff durch das Schaufenster und halfen der Frau. Eine psychiatrische Gutachterin attestierte dem Angeklagten eine bipolare Störung und eine narzisstische Persönlichkeit.
P. konnte nach dem Prozess das Landgericht als freier Mann verlassen, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war. Gegen die Entscheidung hatte der Jurist Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, diese war allerdings Anfang des Jahres verworfen worden.
Im September dieses Jahres muss Wilfried P. erneut auf der Anklagebank Platz nehmen. Das Neusser Amtsgericht verhandelt dann über seine angebliche Attacke auf den Leiter der Einrichtung Kunstraum, Günter Meuter.
In der Einrichtung hatte P. Hausverbot, tauchte aber dennoch dort auf und soll dann den Chef im Biergarten angegriffen haben. Meuter hatte nach eigener Aussage durch die Schläge ein geprelltes Jochbein und Prellungen an der Halswirbelsäule erlitten.
Außerdem wird dem Ex-Richter die Belästigung seiner früheren Frau vorgeworfen. Trotz der Verurteilung und obwohl sie eine Einstweilige Verfügung gegen ihren Ex-Mann erwirken konnte, soll er sie immer wieder angerufen und sexuell beleidigt haben.