Kaarst: Die Kindergärten werden umgebaut

Bildung: Das Betreuungsangebot für unter Dreijährige wird aufgestockt.

Kaarst. Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren wird ausgebaut. Ab den 1. August 2013 gibt es nach dem Kinderförderungsgesetz einen Rechtsanspruch für den Nachwuchs im Alter von ein bis drei Jahren. Bis dahin müssen die Kindertagesstätten auf die neuen Gäste vorbereitet werden. Der Gesetzgeber definiert sogar, welche baulichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Die Stadtverwaltung hat mit der Umsetzung des Gesetzes vor allem mit einer großen Planungsunsicherheit zu kämpfen. Heute kann keiner voraussagen, wie viele Kinder 2012 geboren werden. Und welche Eltern überhaupt möchten, dass ihre Kleinkinder betreut werden.

80000 Euro stellt die Stadt nun zur Verfügung, damit für jeden städtischen Kindergarten sowie für die Initiativen Zapageck und Buntakuntla die Planungen überhaupt beginnen können. "Für die Schaffung der notwendigen Räume sind umfangreiche Um- und Anbauten erforderlich", sagt der Erste Beigeordnete Heinz Dieter Vogt.

Die Umbauten werden von Bund und Land bezuschusst und müssen zuvor beantragt werden. "Dafür sind detaillierte Planungen erforderlich. Wir schätzen, dass das je Kindergarten 10000 Euro kosten wird. Die Planungen sollen externe Architekten übernehmen", erläutert Vogt. Er verweist darauf, dass nicht alle Kindergärten sofort umgebaut werden müssen, sondern dass dies nach und nach erfolgen kann.

"Wir haben in Kaarst zwar nicht so einen starken Nachholbedarf wie die anderen Kommunen. Die Anträge sollten dennoch schnellstmöglich gestellt werden", fordert Markus Lessmann (CDU). Der Jugendhilfeausschuss hat auf Vorschlag der Christdemokraten einstimmig beschlossen, dass zwei Kindergärten so schnell wie möglich umgebaut werden sollen und dass noch in diesem Jahr die Zuschussanträge eingereicht werden.